bedingt durch die kommende Gesetzesänderung in Deutschland benötigt I2P weitere Schutzmaßnahmen um sich den behördlichen Kontrollen zu entziehen,
https://netzpolitik.org/2019/reporter-o ... r-servern/Das Bundesinnenministerium plant mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das Betreiben von Tor-Servern zu kriminalisieren. Nach dem Entwurf soll sich zukünftig strafbar machen, wer „eine internetbasierte Leistung anbietet, deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von [bestimmten] rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern“.
Diese neue Gesetzesänderung würde dann in Deutschland auch bei der Benutzung von I2P zutreffen ggf. darauf erweitert werden.
Es gäbe dann nach meinen Kenntnissen nur die zwei Möglichkeiten, dass [A] die Option in I2P zur Auswahl besteht, sich deutsche IP-Adressen sich untereinander nicht (mehr) verbinden und somit die Datenübertragung nur noch über das Ausland an deutsche IPs (weiter)geleitet wird oder man zusätzlich die Option hat, I2P als eine Art friend-to-friend Netzwerk zu benutzen, bestenfalls mit der Funktion des Turtle-Routing wie es bei RetroShare möglich ist.
Zwar gilt die kommende Gesetzesänderung auch für friend-to-friend Netzwerke mit Turtle-Routing, allerdings ist die Benutzung und Rückverfolgung von solchen F2F Netzwerken wesentlich schwerer nachweisbar, da es zu keinen automatischen Verbindungen zu Feinden/Gegner wie Polizei/Behörden kommt, sofern diese nicht als Freund angenommen werde. In öffentlichen anonymen P2P Netzwerken wie I2P müssen hingegen die Behörden nur die IP-Adressen der deutschen Benutzer einfach mitloggen über der der Traffic geleitet wird. Die ist eine Leichtigkeit u. kann auch per Software übernommen werde.
Für Rückmeldungen u. andere Möglichkeiten sich (mit I2P) der Gesetzesänderung zu entziehen wäre ich dankbar.
Denn Möglichkeiten gibt es immer